Wann zahlt die Pflegekasse einen Umzug?
Die Pflegekasse zahlt Zuschüsse für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Gemeint sind Veränderungen an der Wohnsituation, die die Pflege zu Hause ermöglichen, deutlich erleichtern oder ein möglichst selbstständiges Leben erhalten. Dazu kann auch ein Umzug gehören, wenn die neue Wohnung besser zur Pflegesituation passt als die alte.
Typische Beispiele:
- Umzug in eine barrierefreie oder behindertengerechte Wohnung
- Umzug ins betreute Wohnen
- Umzug zu Angehörigen, die die Pflege übernehmen
- Wohnungswechsel innerhalb des Hauses, zum Beispiel aus dem dritten Stock ins Erdgeschoss
Wie viel zahlt die Pflegekasse für den Umzug?
Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 € je Maßnahme. Das gilt für alle Pflegegrade von 1 bis 5 gleich. Ein Umzug gilt dabei als eine Maßnahme. Wohnen mehrere Pflegebedürftige zusammen, kann jede Person den Zuschuss beantragen, insgesamt bis zu 16.720 €.
Bezahlt werden die Kosten des Umzugs selbst, zum Beispiel Packen, Transport und Möbelmontage. Welche Posten die Pflegekasse im Einzelfall anerkennt, entscheidet sie selbst. Deshalb schreiben wir die Leistungen im Kostenvoranschlag einzeln auf.
Wer kann den Zuschuss beantragen?
- Die pflegebedürftige Person hat einen anerkannten Pflegegrad (1 bis 5).
- Sie wird nach dem Umzug weiter zu Hause gepflegt, also in einer eigenen Wohnung, im betreuten Wohnen oder bei Angehörigen.
- Der Umzug verbessert die Wohnsituation auf Dauer für die Pflege.
Den Antrag stellt die pflegebedürftige Person. Angehörige oder Bevollmächtigte können dabei helfen.
Schritt für Schritt: So stellen Sie den Antrag
- Pflegegrad klären. Ohne anerkannten Pflegegrad gibt es keinen Zuschuss. Läuft der Antrag auf einen Pflegegrad noch, warten Sie den Bescheid ab.
- Kostenvoranschlag einholen. Wir besichtigen die Wohnung und schreiben einen Kostenvoranschlag, den Sie der Pflegekasse vorlegen können.
- Antrag stellen. Sie reichen den Antrag mit Kostenvoranschlag bei Ihrer Pflegekasse ein. Schreiben Sie kurz dazu, warum die neue Wohnung die Pflege erleichtert. Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen.
- Entscheidung abwarten. Die Pflegekasse prüft den Antrag. Ziehen Sie möglichst erst um, wenn die Zusage da ist.
- Umzug und Abrechnung. Nach dem Umzug gibt es zwei Wege, Sie entscheiden: Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, oder Sie bezahlen die Rechnung und reichen sie selbst bei der Pflegekasse ein. Was über den Zuschuss hinausgeht, rechnen wir mit Ihnen ab.
Umzug ins Pflegeheim, Haushaltsauflösung und andere Sonderfälle
Umzug ins Pflegeheim: Der Zuschuss ist für die Pflege zu Hause gedacht. Für den Umzug in ein Pflegeheim zahlt die Pflegekasse ihn deshalb in der Regel nicht. Kleine Umzüge ins Pflegeheim übernehmen wir trotzdem zum Festpreis.
Haushaltsauflösung: Ob die Räumung der alten Wohnung zum Zuschuss gehört, entscheidet die Pflegekasse im Einzelfall. Wir führen die Haushaltsauflösung im Kostenvoranschlag als eigenen Posten auf.
Kein Pflegegrad, aber eine Behinderung: Dann ist die Pflegekasse nicht zuständig. Andere Stellen wie Sozialamt oder Rentenversicherung können in Frage kommen. Lassen Sie sich dazu beraten.
Erneuter Antrag: Ändert sich die Pflegesituation deutlich, kann ein neuer Antrag möglich sein.
Gilt das bei AOK, TK, Barmer und anderen Kassen?
Ja. Der Zuschuss ist im Gesetz geregelt (§ 40 Abs. 4 SGB XI) und gilt bei allen gesetzlichen Pflegekassen gleich, zum Beispiel bei AOK PLUS, TK, Barmer, DAK oder IKK classic. Die Formulare sehen je nach Kasse unterschiedlich aus. Die Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse hilft Ihnen ebenfalls kostenlos weiter.
So hilft Ihnen LIPSIA Umzüge beim Antrag
Wir sind ein Umzugsunternehmen aus Leipzig und helfen seit Jahren bei Umzügen mit Pflegegrad. Wir kommen zu Ihnen, schreiben den Kostenvoranschlag für die Pflegekasse und helfen beim Ausfüllen des Antrags. Auf Wunsch rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Den Umzug selbst übernehmen wir mit allem, was dazugehört: Packen, Transport, Montage, Räumung, Renovierung und Übergabe der alten Wohnung.
Häufige Fragen zum Umzug mit Pflegegrad
Reicht Pflegegrad 1 für den Zuschuss?
Ja. Der Zuschuss von bis zu 4.180 € gilt für alle Pflegegrade von 1 bis 5.
Muss ich den Antrag vor dem Umzug stellen?
Wir empfehlen es. Mit der Zusage der Pflegekasse wissen Sie vorher, welchen Betrag Sie bekommen.
Wie viel zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 2 oder 3?
Genauso viel wie bei allen anderen Pflegegraden: bis zu 4.180 € je Maßnahme.
Zahlt die Krankenkasse den Umzug, wenn kein Pflegegrad vorliegt?
Nein, die Krankenkasse zahlt keine Umzüge. Der Zuschuss kommt von der Pflegekasse und setzt einen Pflegegrad voraus.
Muss ich in Vorleistung gehen?
Nein, wenn Sie nicht möchten. Wir rechnen auf Wunsch direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie können die Rechnung aber auch selbst bezahlen und bei der Pflegekasse einreichen.
Dieser Ratgeber erklärt die Regeln allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Sozialberatung. Ob und in welcher Höhe die Pflegekasse zahlt, entscheidet Ihre Pflegekasse im Einzelfall. Stand: November 2026.
